Seien Sie die Ersten, die es wissen
— und bleiben Sie vollständig EU-konform
Wenn in Ihrem Unternehmen etwas schiefläuft – möchten Sie es nicht als Erste erfahren?
Das österreichische Hinweisgeber*Innenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet Unternehmen zu einem internen Meldesystem.
Noch wichtiger: Ein funktionierendes Hinweisgebersystem schützt Sie vor rechtlichen, finanziellen und reputativen Schäden,
bevor sie eskalieren.
WhistleSystem ist die schnellste und sicherste Lösung, um in Österreich und in der gesamten EU gesetzeskonform zu werden. Ein echtes Plug-&-Play-System – mit höchster Sicherheit, niedrigsten Preisen und völlig ohne technischen Aufwand.
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Möchten Sie nicht als Erste wissen, wenn in Ihrem Unternehmen etwas schiefläuft?
Probleme beginnen selten mit Schlagzeilen. Sie beginnen leise – unbemerkt, nicht gemeldet und oft ungelöst. Viele Mitarbeitende haben Angst, Themen direkt anzusprechen. Ein sicheres Hinweisgebersystem verändert genau das.
Ein geschütztes Hinweisgebersystem gibt Ihrem Team einen sicheren, anonymen und vertraulichen Kanal, um Bedenken direkt an die Unternehmensleitung zu melden – noch bevor sich Vorfälle zu rechtlichen, finanziellen oder reputationsschädigenden Krisen entwickeln.
Und hier liegt ein Punkt, den viele Organisationen missverstehen: Der Eingang einer Hinweisgebermeldung hat für sich genommen keine rechtlichen Konsequenzen. Es handelt sich zunächst nur um frühzeitige Information, mit der Sie intern, zügig und diskret handeln können.
In Österreich beobachten Behörden, Interessenvertretungen, Medien und Branchenverbände Unternehmen immer genauer. Sobald ein Problem öffentlich wird, verlieren Sie die Kontrolle über den weiteren Verlauf.
- Risiken frühzeitig identifizieren – bevor sie zu echten Krisen werden
- Internes Vertrauen und Unternehmenskultur nachhaltig stärken
- Ihre Marke, Geschäftsleitung und Stakeholder gezielt schützen
- Konflikte intern lösen statt externe Untersuchungen zu riskieren
- Ihre volle Compliance mit EU-Richtlinie & österreichischem HinweisgeberInnenschutzgesetz nachweisen
Ein Hinweisgebersystem ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht – es ist Ihre erste Verteidigungslinie und gleichzeitig ein strategischer Vorteil.
Denn wenn in Ihrem Unternehmen etwas Ernstes passiert, sollten Sie es zuerst erfahren – nicht die Behörden, nicht die Presse und nicht die sozialen Medien.
Offizielle Rechtsgrundlagen zum Schutz von Hinweisgebern in Österreich
Nachfolgend finden Sie die offiziellen Quellen zur EU-Whistleblower-Richtlinie, zum österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) sowie zum Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) als zentraler externer Meldestelle. Diese Dokumente bilden die rechtliche Basis für ein internes Meldesystem, das den österreichischen und europäischen Vorgaben entspricht.
Richtlinie (EU) 2019/1937 – Schutz von Personen, die Verstöße melden
Legt Mindeststandards für den Schutz von Personen fest, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden – etwa in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Geldwäsche, Produkt- und Lebensmittelsicherheit, Umwelt sowie Datenschutz.
- Verpflichtung zur Einrichtung sicherer interner und externer Meldekanäle.
- Verbot von Repressalien gegenüber Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern.
- Vorgaben zu Vertraulichkeit, Dokumentation und Rückmeldung innerhalb angemessener Fristen.
HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)
Das HSchG setzt die EU-Richtlinie in österreichisches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen und Rechtsträger des öffentlichen Sektors, geeignete Hinweisgebersysteme einzurichten und schützt Personen, die im beruflichen Kontext Hinweise auf Rechtsverletzungen geben.
- Mindestanforderungen an interne Meldesysteme und Verfahren für Hinweise.
- Geltung insbesondere für Rechtsträger mit mindestens 50 Beschäftigten in definierten Rechtsbereichen.
- Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen, Klarstellungen zur Vertraulichkeit und zur Haftungsbefreiung bei berechtigten Hinweisen.
Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)
Das BAK im Bundesministerium für Inneres ist eine unabhängige Stelle zur Entgegennahme und Bearbeitung externer Hinweise. Es bietet geschützte Meldewege insbesondere zu Korruptionsdelikten und anderen Rechtsverletzungen in vom HSchG erfassten Bereichen.
- Entgegennahme und Prüfung von Hinweisen über sichere, vertrauliche Meldekanäle.
- Beratung von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern zu Möglichkeiten und Risiken einer Meldung.
- Koordination mit weiteren zuständigen Aufsichts- und Fachbehörden in Österreich.
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